Notbetreuung und Befreiung der Präsenzpflicht ab 01.03.2021
Sollten sich Betreuungszeiten bei Kindern in der Notbetreuung ab dem 01.03.2021 ändern, können die Eltern dies ab jetzt formlos per Mail melden. (siehe Anschreiben unten in den Datei-Links).
Die Präsenzpflicht kann auf Wunsch gemäß Rundverfügung noch bis zum 07.03.2021 ausgesetzt werden (Stand 24.02.2021).