Beratungskonzept der Grundschule Heinrichstraße
Beratung an der Grundschule Heinrichstraße
Stand 07/2020
- Beratung gehört in die Verantwortung und zum Alltag jeder Lehrerin und jeden Lehrers. Sie kann nicht isoliert vom Unterricht und den allgemeinen Aufgaben der Schule gesehen werden.
In diesem Rahmen findet Beratung sowohl in spontanen, informellen als auch in strukturierten, geplanten Gesprächen statt. So sind beispielsweise Elternsprechtage und Beratungsgespräche im Zusammenhang mit den Beratungen anlässlich des Übergangs an die weiterführenden Schulen feste Bestandteile eines jeden Schuljahres. (siehe 8.)
Ergänzende hat im Schuljahr 2019/20 eine Schulsozialarbeit mit ihrer Arbeit an unserer Schule begonnen. Das Konzept zur Schulsozialarbeit überschneidet sich in Teilen mit dem Beratungskonzept, da sowohl die Beratungslehrerin als auch die Schulsozialarbeiterin im Hinblick auf Beratung ähnliche Aufgaben übernehmen.
In Konfliktsituationen sind beide Ansprechpartnerinnen.
- Für alle Tätigkeiten im Rahmen der Beratung gelten folgende Grundsätze: *
a) Beratung unterliegt der Verschwiegenheit.
b) Beratung ist als Angebot zu verstehen, das freiwillig angenommen werden kann.
c) Beratung sollte den Ratsuchenden helfen, ihre Situation zu überdenken, Entscheidungen zu treffen, und gemeinsam mit der Beraterin/dem Berater Maßnahmen zur Lösung des Problems zu entwickeln.
d) Beratung kann und sollte keine Lösung vorgeben.
e) Beratung ist Hilfe zur Selbsthilfe.
3. Das Kollegium der GS Heinrichstraße wird in seiner Beratungstätigkeit
unterstützt durch
a) eine Beratungslehrerin,
b) eine Schulsozialarbeiterin,
c) zwei KollegInnen der Förderschule,
d) die Schulleitung,
e) externe Einrichtungen, wie z.B.:
Ø Lotte-Lemke-Schule, Schule für Erziehungshilfe,
Ø IASL (AWO Institut für ambulante systemische Lösungen)
Ø Erziehungsberatung Jasperallee, Erziehungs-, Familien- und Jugendberatungsstelle,
Ø Erziehungsberatung Domplatz, Erziehungs-, Familien- und Jugendberatungsstelle
Ø ….
f) Darüber hinaus kooperiert die GS Heinrichstraße mit
Ø dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Braunschweig,
Ø dem Gesundheitsamt der Stadt Braunschweig ,
Ø dem Sozialpädiatrischen Zentrum, Klinikum Braunschweig,
Ø dem Zentrum für Integratives Lernen (ZIL),
Ø dem Institut für Mathematisches Lernen, Steinweg 4,
Ø dem Peter-Mertens-Institut, Wilmerdingstraße 13,
Ø dem Kooperationsverbund Hochbegabtenförderung,
Ø dem Kinderschutzbund, Madamenweg,
Ø dem „Zerrspiegel“, Beratungsstelle für Mädchen und Frauen, Gliesmaroder Straße,
Ø der Polizeistation Querum, JugendsachbearbeiterIn
Ø …
- Schwerpunkte des Beratungsangebotes durch die Beratungslehrerin*
a) Individuelle Beratung, z.B. bei Lern-, Verhaltens- und/oder Kommunikationsproblemen, z.T. auch Unterstützung, um Beratungs- oder Therapieangebote aufzusuchen,
b) Schullaufbahnberatung, z.B. vor der Einschulung, beim Überspringen bzw. Wiederholen einer Klasse oder – ergänzend zum Angebot der Klassen- und FachlehrerInnen - beim Übergang zu weiterführenden Schulen,
c) Beratung von Schule und LehrerInnen, z.B. bei der Vorbereitung schulischer Maßnahmen.
d) Auf Wunsch: Kollegiale Beratung
e) Weitere Angebote:
Es können bei Bedarf auch Arbeitsgemeinschaften angeboten werden, wie z.B. „AG Lernen lernen“, „Auf leisen Sohlen“ usw.
- Möglichkeiten, sich über die Angebote der Beratungslehrerin zu informieren und ggf. Kontakt aufzunehmen:*
a) Vorstellung/Bekanntmachen
Ø bei dem Informationselternabend für die Eltern der SchulanfängerInnen,
Ø auf den ersten Elternabenden der neuen Klassen,
Ø bei der Konstituierung des Schulelternrates,
Ø bei der Konstituierung des Schulvorstandes,
Ø in Eltern-/Kinder-Briefen,
Ø mittels Flyer,
Ø im ersten Elterninformationsschreiben durch die Schulleitung
Ø über die Homepage.
b) Die Beratungslehrer/-in bietet zur Beratung und für Interventionen drei im Stundenplan ausgewiesene Stunden an.
Die wöchentliche Sprechstunde wird im Elternbrief und auf der Homepage bekanntgegeben.
c) Nach Absprache (telefonisch über das Sekretariat, über das Diensthandy, per E-Mail oder per Post in den Beratungslehrerin-
Briefkasten im ersten OG) können zusätzliche Termine auch zeitlich und gegebenenfalls räumlich individuell vereinbart werden.
6. Grenzen der Beratung*
a) Schulische Beratung übernimmt nicht die Aufgaben von KlassenlehrerInnen oder FachlehrerInnen. Sie beachtet die Verantwortungsstruktur anderer.
b) Beratung in der Schule ersetzt keine Fachberatung oder Therapie.
c) Beratung übernimmt nicht die Verantwortung anderer (z.B. Eltern, LehrerInnen, TherapeutInnen, ...).
d) Beratung gibt keine Lösungen vor, sondern muss verstanden werden als Hilfe zur Selbsthilfe (s. 2c – 2e).
. 7. Möglichkeiten der Evaluation*
Ø Selbstreflexion, Fremdwahrnehmung
Ø auf Wunsch jährlicher Tätigkeitsbericht der Beratungslehrerin an die Gesamtkonferenz bzw. in einer Dienstbesprechung
8. Feststehende Anlässe für Elternberatung
a) 1. Klassen vor der Einschulung
-Überprüfung der nicht schulpflichtigen und auffälligen Kinder vor der
Einschulung (Frühjahr), Beratung über Fördermaßnahmen,
Einschulungszeitpunk
b) 1. Klassen nach der Einschulung
-Beobachtung der eingeschulten Kinder durch KollegInnen der
Förderschulen, Beratungsgespräche mit KollegInnen der Klassen,
Beratung der Eltern, ggf. Dokumentation des Förderbedarfs mit
Elterngespräch
-Erster Elternsprechtag der 1. Klassen im November
-Zweiter Elternsprechtag bei Bedarf der im Februar/März
d) 2. Klassen
-Individuelle Beratungstermine mit Klassen-, Fach-, Beratungs-
und/oder FörderlehrerInnen.
-Fortschreibung des Förderbedarfs
-Elternsprechtag im November
-Elternsprechtag im Februar bei Bedarf
e) 3. Klassen
-Individuelle Beratungstermine mit Klassen-, Fach-, Beratungs-
und/oder FörderlehrerInnen.
-Fortschreibung des Förderbedarfs
-Elternsprechtag im November
-Elternsprechtag im Februar bei Bedarf
f) 4. Klassen
-Im Februar Elternsprechtag
-Mai/September (Ende Kl. 3/Anfang Kl.4) Information über die der
Empfehlung zugrunde liegenden Kriterien und Beratung
-Im November Informationsveranstaltung mit den Schulleitern der
weiterführenden Schulen zu den Themen Bildungsauftrag,
Leistungsauftrag, Arbeitsweisen, Wechselmöglichkeiten
-Im November 1. Beratungsgespräche für die 4.Klassen
-Im März/April 2. Beratungsgespräche für die 4. Klassen als Angebot
g) -Daneben gibt es nach vorheriger Absprache die Möglichkeit für
Gespräche mit Klassen-, Fach-, Beratungs- und FörderlehrerInnen,
gegebenenfalls mit der Lotte-Lemke-Schule.
-Möglich sind auch gemeinsame Beratungen am „runden Tisch“ mit
allen LehrerInnen und ErzieherInnen des Kindes sowie den Eltern.
-Ergebnisse werden ggf. protokolliert und/oder vertraglich festgehalten.
9. Kontakt:
Beratungslehrerin der Grundschule Heinrichstraße:
Andrea Holzhäuser
Sekretariat: 0531/33 05 64
E-Mail: andrea.holzhaeuser@gs-heinrich.de
Dieses Beratungskonzept ist als Prozess zu verstehen und bedarf somit der ständigen Anpassung an die Bedürfnisse unserer Schule.